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   VG Augsburg, 07.03.2024 - Au 2 E 24.506   

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https://dejure.org/2024,6495
VG Augsburg, 07.03.2024 - Au 2 E 24.506 (https://dejure.org/2024,6495)
VG Augsburg, Entscheidung vom 07.03.2024 - Au 2 E 24.506 (https://dejure.org/2024,6495)
VG Augsburg, Entscheidung vom 07. März 2024 - Au 2 E 24.506 (https://dejure.org/2024,6495)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123; VwGO § 44a; BayBG Art. 65 Abs. 2 S. 1, Art. 128
    Recht der Landesbeamten, Zweifel an der (Polizeivollzugs-)Dienstfähigkeit, Verfahrenshandlung, Aufforderung zur Vorlage eines kurzen ärztlichen Befundberichts zu aktuell maßgeblichen Erkrankungen mit Angabe der Diagnosen vor Erlass einer Untersuchungsanordnung

  • rewis.io

    Recht der Landesbeamten, Zweifel an der (Polizeivollzugs-)Dienstfähigkeit, Verfahrenshandlung, Aufforderung zur Vorlage eines kurzen ärztlichen Befundberichts zu aktuell maßgeblichen Erkrankungen mit Angabe der Diagnosen vor Erlass einer Untersuchungsanordnung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 17.10

    Polizeivollzugsbeamter; Feststellung der Polizeidienstunfähigkeit; Versetzung in

    Auszug aus VG Augsburg, 07.03.2024 - Au 2 E 24.506
    Das Bundesverwaltungsgericht habe in seiner Entscheidung vom 26. April 2012 (Az.: 2 C 17.10) grundlegende Ausführungen zu einer Untersuchungsanordnung gegenüber einem Beamten gemacht.

    Vielmehr sind derartige Weisungen regelmäßig an den Beamten in dieser seiner Eigenschaft gerichtet und ergehen daher im Rahmen des Beamtenverhältnisses (vgl. BVerwG, U.v. 26.4.2012 - 2 C 17.10 - juris Rn. 4).

  • BVerwG, 14.03.2019 - 2 VR 5.18

    Beamter; Dienstunfähigkeit; Disziplinarmaßnahme; Disziplinarverfahren;

    Auszug aus VG Augsburg, 07.03.2024 - Au 2 E 24.506
    Zwar hat das erkennende Gericht hinsichtlich Untersuchungsanordnungen mehrfach entschieden und ist insoweit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (B.v. 14.3.2019 - 2 VR 5.18) gefolgt, dass diese nicht isoliert angreifbar sind.
  • BVerfG, 14.01.2022 - 2 BvR 1528/21

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Statthaftigkeit

    Auszug aus VG Augsburg, 07.03.2024 - Au 2 E 24.506
    Im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 14. Januar 2022 (2 BvR 1528/21), dass diese Rechtsprechung mit dem Anspruch auf effektiven Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG nicht vereinbar ist, wird daran nicht festgehalten (vgl. auch BayVGH, B.v. 24.3.2022 - 6 CE 21.2753 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 24.03.2022 - 6 CE 21.2753

    Isolierte Anfechtung einer Untersuchungsanordnung zur Feststellung der

    Auszug aus VG Augsburg, 07.03.2024 - Au 2 E 24.506
    Im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 14. Januar 2022 (2 BvR 1528/21), dass diese Rechtsprechung mit dem Anspruch auf effektiven Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG nicht vereinbar ist, wird daran nicht festgehalten (vgl. auch BayVGH, B.v. 24.3.2022 - 6 CE 21.2753 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 07.06.2019 - 3 CE 19.847

    Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutzantrag gegen die Anordnung einer

    Auszug aus VG Augsburg, 07.03.2024 - Au 2 E 24.506
    Ist den vom Beamten eingereichten ärztlichen Attesten (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen) kein Grund der gesundheitlichen Beeinträchtigung zu entnehmen und ist ein solcher Grund von dem Beamten auch nicht anderweitig freiwillig offenbart oder sonst bekanntgeworden - wie dies derzeit vorliegend noch der Fall ist - kann die Behörde - naturgemäß - auch die Art und den Umfang der ärztlichen Untersuchung nicht näher eingrenzen (vgl. BayVGH, B.v. 7.6.2019 - 3 CE 19.847 - juris Rn. 17).
  • VG München, 03.09.2015 - M 5 E 15.3825

    Untersuchungsanordnung

    Auszug aus VG Augsburg, 07.03.2024 - Au 2 E 24.506
    Zwar gebietet es die dienstrechtliche Treuepflicht, dass der Betroffene an der Aufklärung des Sachverhalts mitwirkt, diese in Nr. 1.6.1 VV-BeamtR geregelte Verpflichtung ist jedoch nicht selbständig durchsetzbar (so auch VG München, B.v. 3.9.2015 - M 5 E 15.3825 - juris Rn. 6 ff.).
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